Grenzübergreifender Service
Verzollung Schweiz/Deutschland
Wir kümmern uns in enger Zusammenarbeit mit unseren Verzollungsexperten um jegliche Bürokratie. Benötigen Sie grenzübergreifend Hilfe zur Reparatur oder Weiterverarbeitung ihrer Teile? Senden Sie uns Ihre Anfrage. Wir kümmern uns schnellstmöglich darum.
Nach Absprache können wir Ihnen ebenso unseren Transportservice zur Sicherstellung termingerechter Abholung und Lieferung anbieten.
Fragen zur Zollabfertigung?
Zu beachten ist!
Waren können an der Grenze zollabgefertigt werden, wenn sie für ein anderes Land wie Deutschland bestimmt sind, unter der Voraussetzung, dass der Absender sowie Empfänger eine Steuernummer in Deutschland haben. Wenn der Absender keine Steuernummer vorweisen kann, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuernummer zur Verfügung gestellt werden (nur nach voriger Absprache).
Wie ist die Verzollung vorzubereiten?
Da es sich rein rechtlich beim Übertritt der Grenze bei ihren mitgebrachten Werkstücken um einen Warenaustausch handelt, ist die Feststellung des Warenwertes der sogenannten Pro-Forma-Rechnung zu entnehmen.
Was ist eine Pro-Forma-Rechnung?
Die Proformarechnung ist ein Dokument, dass sich in erster Linie von der herkömmlichen Rechnung unterscheidet, in dem es den Käufer nicht zur Zahlung auffordert. Sie wird buchhalterisch deshalb nicht erfasst.
Waren sind beim Versand in oder aus Ländern außerhalb der EU gemäß der Zollbestimmungen grundsätzlich deklarationspflichtig. Wird eine Rechnung pro forma (lat. der Form halber) ausgestellt, dann dient dies dem Zweck der Deklarationspflicht beim Warenverkehr mit Drittländern nachzukommen auch wenn keine Zahlung fällig ist.
Auch wenn Waren nicht bezahlt werden, z.B. bei Mustersendung, muss gegenüber den Zollbehörden ein Warenwert angegeben werden.
Wann benötigt man eine Pro-Forma-Rechnung?
Pro-Forma-Rechnung finden häufig Anwendung:
- beim Versand von Mustersendungen, Geschenken und Spenden
- wenn die Ware bereits per Vorkasse bezahlt wurde
- für die vorübergehende Verwendung von Waren im Ausland
- bei der Gewährleistungsabwicklung, Ersatzlieferungen und Warenaustausch
- als Angebot – insb. wenn Waren mitgesendet werden
Grundsätzlich müssen die gleichen Angaben gemacht werden wie auf einer herkömmlichen Handelsrechnung. Sie ist durch den deutlichen Vermerk „Proforma Rechnung“ (oder Englisch „pro forma invoice“) zu kennzeichnen.
Für gewöhnlich enthält eine Proformarechnung zusätzlich folgende Angaben:
- Versender: Name und Anschrift
- Empfänger: Name und Anschrift (Telefon, Fax, Kontaktperson)
- Lieferanschrift, falls abweichend
- Lieferbedingungen
- Rechnungsnummer, Ort, Datum
- Umsatzsteueridentifikationsnummer, EORI-Nummer
- Zolltarifnummern
- Brutto- und Nettogewicht, Herkunftsland, Nummer des Pakets
- Unterschrift, Stempel
Bei Ausstellung oder Erhalt einer Proformarechnung ist wichtig, dass der angegebene Betrag unbedingt dem tatsächlichen Warenwert entspricht, wenn diese zur Verzollung verwendet wird.
Gerade bei Mustersendungen ist zu beachten, dass eine Menge von 5 Stück und ein Warenwert von 50€ nicht überschritten wird.
In der Praxis wird oft ein niedrigerer Warenwert angegeben um Zölle und Einfuhrumsatzsteuer zu schmälern oder zu umgehen. Viele sind sich nicht bewusst, dass der Empfänger, als Zollbeteiligter für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben verantwortlich ist und nicht der Rechnungsersteller.
Eine Verzollung, die auf einem falschen Warenwert in der Proformarechnung basiert, kann als Steuerhinterziehung geahndet werden, wenn der Warenwert nicht nachträglich in einer Berichtigung korrigiert wird. Bei Unternehmen haftet in diesem Fall der Geschäftsführer unmittelbar.
Hinweis zur Erstellung von Pro-Forma-Rechnungen für den Aussenhandel.
- Lieferungen in das Ausland erfolgen umsatzsteuerfrei. Daher sind entsprechende Rechnungen netto auszustellen.
- Lieferungen innerhalb der EG sind erwerbsteuerpflichtig.
Wenn an erwerbsteuerpflichtige Personen (i.d.R. Unternehmer) in anderen EG-Mitgliedstaaten Waren gelieferten werden, sollte auf allen Rechnungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID-Nr.) des Empfängers und des Lieferanten sowie der Hinweis auf eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erscheinen. Dies gilt genauso für deutsche umsatzsteuerpflichtige Personen / Unternehmen, die Lieferungen aus anderen EG-Staaten erhalten.
